
Catch & Release in Deutschland: Was du als Angler wissen musst
Inhaltsverzeichnis
Du hast bestimmt schon mal von „Catch & Release" gehört, dem Fangen und Zurücksetzen von Fischen. In sozialen Medien siehst du ständig Bilder von stolzen Anglern, die ihre Fänge präsentieren, bevor sie sie wieder freilassen. Doch Vorsicht: Was in anderen Ländern selbstverständlich ist, kann dir in Deutschland richtig Ärger einbringen. Die Rechtslage rund um C&R ist komplexer, als viele denken und die Konsequenzen können teuer werden.
Die rechtliche Realität von Catch & Release
Das Tierschutzgesetz als Grundlage
Das deutsche Tierschutzgesetz bildet das Fundament für alle Diskussionen rund um Catch & Release. Der entscheidende Paragraph ist § 17 Abs. 2 Nr. 2b des Tierschutzgesetzes, der klar verbietet, einem Wirbeltier ohne vernünftigen Grund länger anhaltende oder sich wiederholende erhebliche Schmerzen oder Leiden zuzufügen.
Hier liegt der Knackpunkt: Das bloße Fangen und Zurücksetzen eines Fisches ohne Verwertungsabsicht gilt in der Regel nicht als „vernünftiger Grund". Anders ausgedrückt: Wenn du einen Fisch nur zum Spaß angelst und ihn dann zurücksetzt, verstößt du gegen das Tierschutzgesetz.
Bundesländer mit klaren Verboten
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Hessen:
Hier ist das Angeln, das allein dem Sport- oder Hobbyzweck dient und das Zurücksetzen aller gefangener Fische vorsieht, explizit verboten (§ 14 Abs. 6 des hessischen Fischereigesetzes).
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Schleswig-Holstein:
Das Landesfischereigesetz untersagt in § 39 Abs. 1 Nr. 3 das Fischen mit der Handangel, das von vornherein auf das Zurücksetzen von gefangenen Fischen ausgerichtet ist.
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Niedersachsen:
Obwohl es keine explizite C&R-Regelung gibt, wird betont, dass das Zurücksetzen von Fischen ohne Verwertungsabsicht aus tierschutzrechtlicher Sicht problematisch ist.
Wenn Gerichte sprechen: Präzedenzfälle mit Konsequenzen
Die deutsche Rechtsprechung hat mehrfach klargestellt, dass Catch & Release nicht toleriert wird:
Das Amtsgericht Lemgo entschied bereits 2011, dass C&R eine strafbare Handlung darstellt. Das Oberverwaltungsgericht Münster bestätigte 2015 die Rechtswidrigkeit von C&R ohne vernünftigen Grund.
Diese Urteile sind nicht nur theoretische Grundsatzentscheidungen, sie haben reale Konsequenzen. Prominente Persönlichkeiten wie der ehemalige Fußballprofi Klaus Augenthaler oder der Rapper Marteria wurden wegen C&R mit Geldbußen belegt. Das zeigt: Die Behörden nehmen diese Verstöße ernst.
Catch & Release: Strafen & Bußgelder in Deutschland
Bundesland | Rechtliche Lage Catch & Release | Bußgeld / Strafe | Hinweise |
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Bundesweit (Tierschutzgesetz) | C&R ohne vernünftigen Grund tierschutzwidrig | Bis zu 25.000 € Bußgeld | §17 TierSchG: Tierquälerei durch unnötige Schmerzen, Leiden etc. |
Baden-Württemberg | Keine explizite Regelung, aber tierschutzrechtlich kritisch | Bußgeld nach TierSchG möglich | Bundesweit gültig |
Bayern | Keine klare Regelung, aber tierschutzrechtliche Bedenken | Bußgeld nach TierSchG möglich | Anglerverband mahnt zu tierschutzkonformem Verhalten |
Berlin | Keine explizite Regelung | Bußgeld nach TierSchG möglich | |
Brandenburg | Keine explizite Regelung | Bußgeld nach TierSchG möglich | |
Bremen | Keine explizite Regelung | Bußgeld nach TierSchG möglich | |
Hamburg | Keine explizite Regelung | Bußgeld nach TierSchG möglich | |
Hessen | C&R ohne Verwertungsabsicht verboten | Bußgelder meist bis mehrere Tausend Euro | §14 Hessisches Fischereigesetz, mehrere Verurteilungen bekannt |
Mecklenburg-Vorpommern | Keine explizite Regelung | Bußgeld nach TierSchG möglich | |
Niedersachsen | Keine explizite Regelung, C&R aber tierschutzrechtlich bedenklich | Bußgeld nach TierSchG möglich | |
Nordrhein-Westfalen | Keine explizite Regelung | Bußgeld nach TierSchG möglich | |
Rheinland-Pfalz | Keine explizite Regelung | Bußgeld nach TierSchG möglich | |
Saarland | Keine explizite Regelung | Bußgeld nach TierSchG möglich | |
Sachsen | Keine explizite Regelung | Bußgeld nach TierSchG möglich | |
Sachsen-Anhalt | Keine explizite Regelung | Bußgeld nach TierSchG möglich | |
Schleswig-Holstein | C&R ohne Verwertungsabsicht verboten | Bußgelder in Höhe von mehreren hundert Euro | §39 Landesfischereigesetz, überwacht vom LAV SH |
Thüringen | Keine explizite Regelung | Bußgeld nach TierSchG möglich |
Strafrechtliche Folgen: In Einzelfällen kann die tierschutzwidrige Behandlung von Fischen (wie C&R) als Straftat gewertet werden, was Geldstrafen oder sogar Freiheitsstrafen bis zu 1 Jahr nach sich ziehen kann.
Die grauen Bereiche: Wann ist Zurücksetzen erlaubt?
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Untermaßige Fische:
Fische, die das Mindestmaß nicht erreichen, müssen zurückgesetzt werden – das ist sogar Pflicht.
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Schonzeiten:
Während der Schonzeit gefangene Fische müssen ebenfalls zurückgesetzt werden.
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Bestandsschutz:
In Gewässern mit Überpopulation bestimmter Arten kann das gezielte Zurücksetzen zur Bestandsregulierung sinnvoll sein.
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Beschädigte Fische:
Schwer verletzte Fische, die nicht mehr verwertbar sind, sollten schnellstmöglich zurückgesetzt werden.
Die biologische Realität: Überleben ist nicht garantiert
Auch wenn du einen Fisch vorsichtig behandelst und schnell zurücksetzt, ist sein Überleben nicht garantiert. Studien zeigen, dass durchschnittlich etwa 16% der zurückgesetzten Fische den Stress des Fangs nicht überleben - bei manchen Arten wie Seeforellen können es unter ungünstigen Bedingungen aber bis zu 40% sein.
Der Fangprozess verursacht erheblichen Stress. Fische produzieren dabei Stresshormone, ihr Immunsystem wird geschwächt, und sie werden anfälliger für Krankheiten. Verletzungen durch Haken, unsachgemäße Behandlung oder zu langes Drillen können zum späteren Tod führen.
Praktische Tipps für den Angelalltag
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Gezielt angeln:
Angle nur dann, wenn du den Fisch auch verwerten willst. Plane deine Angeltouren entsprechend.
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Richtige Ausrüstung:
Verwende angemessene Ausrüstung, um den Drill zu verkürzen und den Stress für den Fisch zu minimieren.
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Schnelle Entscheidung:
Entscheide sofort nach dem Fang, ob du den Fisch verwerten willst oder nicht.
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Sachgemäße Behandlung:
Falls du einen Fisch zurücksetzen musst, handle schnell und schonend. Verwende einen Kescher und halte den Fisch nur mit nassen Händen.
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Dokumentation:
Führe ein Fangbuch und dokumentiere deine Fänge. Das kann bei rechtlichen Problemen hilfreich sein.
Was bedeutet das für dich als Angler?
Die Rechtslage in Deutschland ist eindeutig: Catch & Release ohne vernünftigen Grund ist verboten und kann teuer werden. Bußgelder können schnell mehrere hundert Euro betragen, in schweren Fällen drohen sogar Freiheitsstrafen.
Das bedeutet aber nicht, dass du nicht mehr angeln darfst. Du musst nur bewusster und verantwortlicher angeln. Überlege dir vor jedem Angelausflug, was du mit deinen Fängen machen willst. Koche sie, räuchere sie, gib sie an Freunde weiter, aber verwerte sie.
Verantwortung übernehmen
Die deutsche Rechtslage zu Catch & Release mag für manche Angler frustrierend sein, aber sie basiert auf wichtigen ethischen und tierschutzrechtlichen Grundsätzen. Als verantwortungsvoller Angler solltest du diese Regeln nicht nur befolgen, sondern auch verstehen und respektieren.
Die Botschaft ist klar: Angle mit Verstand, verwerte deine Fänge und respektiere die Kreatur. So bleibst du nicht nur auf der sicheren Seite des Gesetzes, sondern wirst auch zu einem Angler, auf den die Angelgemeinschaft stolz sein kann.